Ihre Fragen und Antworten
rund um den dynamischen Stromtarif
So funktioniert der dynamische Tarif von ENTEGA
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Allgemeine Fragen zu Vorteilen und Funktionsweise des dynamischen Tarifs
Fragen und Antworten zu unserer App haben wir hier für Sie zusammengefasst
In einem Strommarkt mit zunehmend erneuerbarer Energie und immer intelligenterer Messtechnik könnten kurzfristige Preisänderungen an der Strombörse direkt an Verbraucher weitergegeben werden: Die Sonne scheint und es weht Wind? Es ist ein Feiertag, es wird also generell wenig Strom gebraucht? Strom ist an der Strombörse zu diesen Zeiten sehr günstig. Nach einer Hochpreisphase, wie z.B. nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine, sinken die Strompreise wieder merklich. Im dynamischen Tarif geben wir den Kostenbestandteil ‚Börsenpreis für Strom‘ 1:1 an Sie weiter.
Beispiel gefällig? Wenn Sie am 03. März 2022 um 18:00 Uhr eine Waschmaschinenladung mit einem Stromverbrauch von einem kWh gestartet haben, hat der Strom für diesen Waschgang 41 Cent an der Börse gekostet – auf Ihrer Rechnung dann zzgl. Verbrauchspreis (staatliche Umlagen, Abgaben, Steuern, sonstige Kosten Beschaffung und Vertrieb) und Ihrem Grundpreis.
Ein Jahr später, am 03. März 2023 um 18 Uhr, wäre der Anteil Börsenpreis für Strom für dieselbe Ladung nur mit 16,5 Cent zu Buche geschlagen – zzgl. Verbrauchs- und Grundpreis.
Und hätten Sie am 02. Juli 2023 um 14 Uhr Ihre Maschine gestartet, hätte dieselbe Waschmaschinenladung Ihre Stromkosten sogar um 50 Cent gesenkt, denn da wurde an der Börse sogar Geld bezahlt, wenn der Strom abgenommen wurde (der Anteil Verbrauchspreis wird aber dennoch fällig).
Der Großteil der Energielieferanten kauft Ihren Strom an den Strombörsen ein. Dort gibt es unterschiedliche Handelsplätze, an denen Strommengen angeboten, bzw. nachgefragt werden. Im dynamischen Tarif wird Ihr Strom für den Kostenbestandteil ‚Börsenpreis für Strom‘ nach dem zum Verbrauchzeitpunkt geltenden Preis an der Strombörse EPEX Spot Day-Ahead abgerechnet. Sozusagen zum Einkaufspreis, wobei Sie im dynamischen Tarif natürlich ebenso Steuern, Umlagen, Abgaben, Entgelte und sonstige Kosten haben, wie in Fixpreis-Tarifen. Aber der Anteil, der den Einkaufspreis ausmacht, wird 1:1 an Sie weitergegeben.
Herkömmliche Stromtarife bieten einen festen Preis für die gesamte Vertragslaufzeit, der sowohl verbrauchsunabhängige Kosten (Grundpreis) als auch die verbrauchsabhängigen Kosten (Verbrauchs- oder auch Arbeitspreis genannt) umfasst. Der Kostenbestandteil ‚Börsenpreis für Strom‘, also der Einkaufspreis für Strom, ist im Festpreistarif fester Bestandteil des Verbrauchspreises. Damit haben Sie Sicherheit für Ihre Stromkosten, denn Ihr Strompreis bleibt für die Dauer der Vertragslaufzeit, bzw. der Preisgarantie gleich – egal, wie sich der Strompreis an der Börse entwickelt.
Hier setzt der dynamische Tarif an: Bei diesem Tarif wird der ‚Börsenpreis für Strom‘ stundengenau und gemäß Ihrem Stromverbrauch an Sie verrechnet. Mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) können wir Ihren tatsächlichen Stromverbrauch der jeweiligen Stunde zur Abrechnung nutzen. Ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) nutzen wir die Prognose Ihres Netzbetreibers. Zu diesen Kosten werden verbrauchsabhängige Kosten wie staatlich veranlasste Steuern, Umlagen, Abgaben und sonstige verbrauchsabhängige Kosten (s. Preisbestandteile des dynamischen Tarifs) zu einem Verbrauchspreis addiert.
Bitte beachten Sie: Das Vorhandensein eines intelligenten Messsystems oder Smart Meters bedeutet nicht zwingend, dass Ihr Verbrauch lastgangbasiert gemessen wird. So kann es sein, dass ein Haushalt mit einem geringen Verbrauch (unter 6000 kWh im Jahr) trotz Smart Meter weiterhin mit einem Standardlastprofil bilanziert wird. Sie finden die von Ihrem Netzbetreiber für Ihre Verbrauchsstelle gemeldete Messart auf der Vertragsbestätigung.
Wichtig hierfür ist, dass Ihr Netzbetreiber uns Ihren Verbrauch stundengenau zukommen lassen kann (Lastgangmessung über intelligentes Messsystem, bzw. Smart Meter). Dann können wir jedes verbrauchte Watt der jeweiligen Stunde und dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Strompreis zuordnen. Damit können Sie ihren Verbrauch in günstigere Zeiten verschieben und so Ihre Stromkosten optimieren, denn der dynamische Tarif orientiert sich am variierenden Börsenpreis für Strom. Sie wissen jeweils am Vortrag, was der Strom in den einzelnen Stunden kosten wird. So können Sie vorausplanen und entscheiden, ob Sie Teile Ihres Stromverbrauchs in günstigere Stunden verschieben.
Stromkunden mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) profitieren von der stundengenauen Abrechnung: Da der Börsenstrompreis für jede Stunde des Folgetages bekannt ist, haben sie die Möglichkeit, Ihren Stromverbrauch in günstigere Zeiten zu verschieben.
Im dynamischen Tarif kann der Preisbestandteil ‚Börsenpreis für Strom‘ einzelne Stunden oder auch längere Zeiträume über den Preisen klassischer Festpreisangebote liegen. Dann ist Geduld gefragt und genaues Beobachten: Im Durchschnitt und vor allem zu Zeiten von sehr volatilen (stark schwankenden) Strompreisen wie z.B. im Herbst/Winter 2022, lohnt sich ein dynamischer Tarif nahezu immer. Hier konnten Kunden im dynamischen Tarif unmittelbar von einzelnen, günstigen Stunden und generell sinkenden Preisen profitieren, ohne in hohen Preisen mit langen Laufzeiten „gefangen“ zu sein. Aktuell gehen Experten davon aus, dass sich Haushalte mit einem dynamischen Tarif im Mittel mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich besserstellen.
Falls Sie sich mit dem dynamischen Tarif auf Dauer nicht wohlfühlen, haben wir ihn mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist ausgestattet. So haben Sie zu jeder Zeit alle Handlungsoptionen und können unkompliziert kündigen oder in eines unserer Festpreisprodukte wechseln.
ENTEGA Ökostrom dynamisch ist ein Angebot des Konzernunternehmens Energy Market Solutions GmbH (EMS) in Berlin. Seit 2021 gehört EMS zum ENTEGA Konzern, gemeinsam haben wir den dynamischen Stromtarif für Sie konzipiert und eine unkomplizierte Möglichkeit geschaffen, von den Chancen des Strommarkts zu profitieren.
Fragen zu Zähler und Messung
Die Art, wie der Strom an Ihrer Verbrauchsstelle gemessen wird, wird vom Netzbetreiber verbindlich dokumentiert. Die Messung erfolgt entweder nach „Standardlastprofil“ oder „Lastgangbasiert“. Wir erhalten diese Information zusammen mit der Anmeldung Ihrer Lieferstelle beim Wechsel Ihres Stromanbieters oder bei einer Neuanmeldung. Die Angabe des Netzbetreibers ist dabei für uns als Lieferanten bindend und wird Ihnen auf Ihrer Vertragsbestätigung mitgeteilt.
Wenn Sie nicht sicher sind, auf welche Art Ihr Strom gemessen wird, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Den finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Aktuell nutzen Netzbetreiber die Möglichkeit, bei kleineren Verbräuchen auch dann auf Basis eines Standardlastprofils abzurechnen, wenn eigentlich schon ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) verbaut wurde. Damit Sie dennoch von den Vorteilen eines Smart Meters profitieren können, beantragen wir automatisch bei Ihrem Netzbetreibe die Umstellung Ihrer Lieferstelle auf „lastgangbilanziert“. Erfahrungsgemäß kann diese Umstellung derzeit leider noch einige Wochen dauern. Wir bitten Sie bis dahin um ein wenig Geduld. Sobald wir die Bestätigung Ihres Netzbetreibers erhalten, bestätigen wir Ihnen die Umstellung.
Bei uns ist ein intelligentes Messsystem keine zwingende Voraussetzung. Wir sind der Überzeugung, dass alle Stromkunden die Möglichkeit haben sollen, von fairen, an den tatsächlichen Börsenpreis gekoppelten Strompreisen zu profitieren – unabhängig vom verbauten Zähler.
Stromkunden, die ein intelligentes Messsystem haben, können jedoch von der zusätzlichen Möglichkeit profitieren, Ihren Stromverbrauch in günstigere Zeiten zu verlegen.
Ein intelligentes Messsystem (oft auch als Smart Meter bezeichnet) misst die Stromflüsse in Ihrem Haushalt digital und ist in der Lage, die tatsächlichen Verbrauchsdaten in Form von Zeitreihen an Ihren Messstellenbetreiber zu übermitteln. Dieses sogenannte Lastprofil (eine dann sogar in Viertelstunden aufgeschlüsselte Verbrauchs-Zeitreihe des Abrechnungszeitraums) erhalten wir als Ihr Lieferant von Ihrem Netzbetreiber. Damit können wir Ihren tatsächlich zu zahlenden Börsenpreis (Kostenbestandteil ‚Börsenpreis für Strom‘) für jede Stunde des Abrechnungszeitraumes ermitteln.
Ob bei Ihnen der Einbau eines Smart Meters möglich oder geplant ist, erfahren Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) erfasst Ihren Stromverbrauch präziser. Es misst den Verbrauch in Echtzeit und bietet damit volle Transparenz. So ermöglicht ein Smart Meter, Ihren Stromverbrauch jederzeit zu kontrollieren und zu planen. Sie können von günstigeren Strompreisen in Zeiten mit niedriger Nachfrage profitieren, Energie effizienter nutzen und Ihre Energiekosten optimieren.
Zunächst sind intelligente Messsysteme leider noch nicht sehr häufig verbaut. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit würden Sie wissen, wenn in Ihrem Haushalt ein Smart Meter verbaut wurde. Im Zweifelsfall können Sie dies bei Ihrem Messstellenbetreiber erfragen.
Wichtig: Es gibt moderne Messeinrichtungen, die bereits eine digitale Anzeige haben, und auf denen evtl. sogar auch mehrere Skalen abgebildet werden. Solange diese modernen Messeinrichtungen allerdings keine Kommunikationseinheit mitbringen, sind sie auch nicht in der Lage, Ihren viertelstundengenauen Verbrauch an den Netzbetreiber zu übermitteln, der ihn dann als Verbrauchs-Zeitreihe an uns weiterleitet. In diesem Fall wird das Standardlastprofil zur Abrechnung verwendet.
In diesem Fall können wir leider nur empfehlen, noch ein wenig Geduld zu haben und regelmäßig nachzufragen. Mit dem „Messstellenbetriebsgesetz“ und dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ verpflichtet der Gesetzgeber zukünftig alle sogenannten grundzuständigen* Messstellenbetreiber, Verbraucher schrittweise mit Smart Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh oder einer PV-Anlage mit mind. sieben kW installierter Leistung verpflichtend. Diese Abnehmergruppe soll dann bis 2030 mit Smart-Metern ausgestattet sein. Gehören Sie zu dieser Abnehmergruppe, können Sie ab 2025 jedoch einen Einbau binnen 4 Monaten verlangen.
Die Kosten für die Messsysteme werden zudem gedeckelt: Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen in den meisten Fällen maximal 20 Euro pro Jahr. Mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, Wallbox) ist eine Preisobergrenze von 50 Euro vorgesehen (derzeit 100 Euro). Dies begründet der Gesetzgeber mit den höheren Einsparpotenzialen, die mit diesen Anlagen realisiert werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BMWK: Meldung zum Thema
*An dieser Stelle ein kleiner Exkurs in die Energiewirtschaft: „Grundzuständig“ nennt man den Messstellenbetreiber, dem die Zuständigkeit für die Messung Ihrer Verbrauchsstelle automatisch zugeordnet wird. Sozusagen das Äquivalent zum Grundversorger. Solange Sie keinen eigenen (dann wettbewerblich genannten) Messstellenbetreiber beauftragt haben, bleibt der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig und übermittelt Ihren Verbrauch regelmäßig an den Netzbetreiber.
Informationen rund um die Preisbildung in Ihrem dynamischen Tarif
EPEX Spot ist ein europäischer Handelsplatz für Strom. Dort geben in der so genannten Day-Ahead-Auktion alle Marktteilnehmer Ihre Angebote und die Nachfrage für jede einzelne Stunde des Folgetages ab. Um 12 Uhr wird die Auktion geschlossen und Nachfrage und Angebot übereinandergelegt. Aus dem Zusammenspiel ergibt sich dann für jede einzelne Stunde des Folgetages ein fester Preis für die Kilowattstunde Strom, die für den Einkauf des Stroms an der Börse bezahlt werden muss.
Auf unserer Webseite finden Sie jeweils am frühen Nachmittag die Preise für alle 24 Stunden des Folgetages.
Oder Sie nutzen unsere App, in der Sie die Preise jederzeit einsehen und so, falls Sie einen Smart Meter haben, am Vortag entscheiden können, ob Sie Ihren Verbrauch verschieben und damit ihre Stromkosten optimieren können.
Sie können die EPEX Spot Day-Ahead Preise auch auf der Webseite der deutschen Netzbetreiber einsehen.
Stundenpreise der Day-Ahead-Auktion EPEX SPOT
Es gibt immer mal wieder Stunden, in denen sehr viel Sonne scheint, vielleicht auch noch ein frischer Wind weht, und wenig Strom gebraucht wird. So zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen. In solchen Stunden fallen die Börsenstrompreise u.U. unter die 0 Euro Marke. Dann spricht man von negativen Strompreisen. Vereinfacht gesagt, ist der Strommarkt zu diesen Zeiten bereit, Geld zu bezahlen, damit der Strom gekauft und verbraucht wird, der das Netz überlastet. Wer zu diesem Zeitpunkt Strom verbraucht, wird belohnt: In diesen Stunden läuft Ihre Stromkostenuhr sozusagen „rückwärts“. Sie zahlen zwar immer noch anteilig den Grundpreis und die Kostenbestandteile des Verbrauchspreises, aber der Anteil Börsenpreis für Strom wird Ihnen dann gutgeschrieben.
Mit einem intelligenten Messsystem und der Information zu anstehenden negativen Preisen am Vortag, können Sie so Ihren Verbrauch in Zeiten schieben, in denen Sie für Ihren Stromverbrauch belohnt werden.
Sie möchten wissen, wie sich der Strompreis über den Folgetag hinaus entwickelt? Sicher voraussagen kann man das leider nicht. Hier ein paar Faustformeln, die man bei der Planung seines eigenen Verbrauchs im Kopf haben kann:
– Viel Sonne und/oder viel Wind machen den Strompreis günstig.
– An sonnigen/windigen Wochenenden und Feiertagen sind die Strompreise generell eher günstig.
– Die Nachfrage nach Strom ist in der Nacht geringer als im Tagesverlauf – der Strom ist dann günstig.
– Strom ist am Abend meist teurer, da sich dann die meisten Menschen zuhause befinden.
Ihr Strompreis im dynamischen Tarif
Ihr dynamischer Tarif setzt sich aus drei Preisbestandteilen zusammen (siehe Grafik):
- Grundpreis: Beinhaltet die von Ihrem Stromverbrauch unabhängigen Entgelte der Netz- und Messstellenbetreiber sowie eine Servicegebühr für die Bereitstellung und Abrechnung Ihres Tarifs. Im Grundpreis enthalten ist eine monatliche Servicegebühr von 4,99 € (brutto).
- Börsenpreis für Strom: Der für die einzelne Kilowattstunde an der EPEX Spot SE in der Day-Ahead Auktion gezahlte Einkaufspreis für Strom. Der Preis ist im 1. Liefermonat fixiert.
- Verbrauchspreis: Beinhaltet alle verbrauchsabhängigen Netz- und Messentgelte inkl. der Konzessionsabgabe, alle staatlich veranlassten Umlagen, Abgaben und Steuern sowie unsere sonstigen Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Im Verbrauchspreis enthalten ist eine Pauschale für sonstige Beschaffungs- und Vertriebskosten in Höhe von 2,39 ct/kWh (brutto).
Die EPEX Spot SE ist die europäische Strombörse, an der in unterschiedlichen Auktionen Strom gehandelt und so der Börsenpreis für Strom festgelegt wird. Für unseren dynamischen Tarif ist die sogenannte Day-Ahead Auktion relevant. Basierend auf dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, wird hier jeweils bis 12 Uhr der Preis für jede einzelne Stunde des Folgetages festgelegt und veröffentlicht. Damit ist jeweils am Vortag der Börsenpreis für Strom für alle Stunden von 0 bis 0 Uhr festgeschrieben und Sie können sehen, in welchen Stunden Sie mehr oder weniger für Ihren Stromverbrauch zahlen müssten.
Hier finden Sie die Webseite der Strombörse EPEX Spot
Im ersten Monat ist der Preisbestandteil ‚ Börsenpreis für Strom‘ als fixierter Preis fester Bestandteil des Verbrauchspreises und unterliegt noch nicht den Preisentwicklungen an der Börse. Auch falls Ihr Lieferbeginn erst einige Monate nach Ihrem Auftragseingang liegt (z.B. weil Sie noch in einem Vertrag gebunden waren), können Sie sich darauf verlassen, dass Sie im ersten Monat für ihren gesamten Verbrauch genau den Kilowattstundenpreis zahlen, den wir bei Vertragsschluss vereinbart haben. Erst im zweiten Monat ist der Anteil Börsenpreis für Strom variabel und wird nach tatsächlichem Börsenpreis an der EPEX Spot abgerechnet.
Ab dem zweiten Liefermonat ist der Börsenpreis an die realisierten Stundenpreise der EPEX Spot Day-Ahead-Auktion gekoppelt. Ab dann gilt: Die zum Verbrauchszeitpunkt per Smart Meter gemessene Strommenge wird mit dem in dieser jeweiligen Stunde gültigen Strompreis multipliziert und als Anteil ‚Börsenpreis für Strom‘ zum Verbrauchspreis addiert.
Wird Ihr Verbrauch nicht lastgangbasiert gemessen, verteilen wir die gemessene Strommenge gemäß des für Sie vom Netzbetreiber gemeldeten Standardlastprofils über den Abrechnungszeitraum und ermitteln so den jeweiligen ‘Börsenpreis für Strom‘.
Neben Einkauf, Messung und Transport über die Netze sind viele weitere Handgriffe notwendig, um Sie zuverlässig mit grünem Strom zu versorgen: Der Einkauf und die Entwertung von Ökostrom-Herkunftsnachweisen, Transaktionskosten, Vertriebskosten, der Kundenservice, die Abrechnung, die Kommunikation mit Netzbetreibern und Marktpartnern sowie die Bereitstellung und Pflege von Kundenportalen, um nur einige zu nennen. Diese Kosten werden anteilig in die Kostenkomponenten „Sonstige Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb“ und/oder in den Grundpreis als Kostenkomponente „Servicegebühr“ eingerechnet.
Anders als bei den klassischen Festpreistarifen, haben Sie mit einem dynamischen Tarif die Möglichkeit, unmittelbar von kurzfristigen Preisentwicklungen an der Strombörse zu profitieren. Die 1:1 Weitergabe des Börsenpreises reduziert sowohl für Sie als auch für uns als Lieferant Risiken. Wir rechnen jede verbrauchte Kilowattstunde zu dem Preis ab, den sie zum Zeitpunkt des Verbrauchs im Einkauf gekostet hat. Mit einem intelligenten Messsystem, das uns ihren individuellen Verbrauch auf Viertelstundenbasis meldet, können Sie sogar Ihren Stromverbrauch in günstigere Zeiten schieben. So sparen Sie mit einer früher gestarteten Waschladung oder einem später aufgeladenen Elektroauto bares Geld!
Perspektivisch helfen dynamische Tarife aber nicht nur Ihrem Geldbeutel, sie helfen auch der Energiewende: Aktuell nutzt der Großteil der privaten Verbraucher Strom immer dann, wenn er ihn braucht, unabhängig von der aktuellen Marktsituation. Je mehr Stromkunden die Preissignale zu Ihren Gunsten nutzen und ihren Verbrauch vornehmlich in Zeiten mit hoher Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien legen, desto mehr werden die Stromnetze entlastet – und es gibt wieder mehr Platz im Netz für günstige Erzeugung aus erneuerbaren Energien!
Nein. Wir begrenzen den Börsenpreis für Strom weder nach oben, noch nach unten. Teurere Stunden werden damit preislich genau so 1:1 weitergeben wie negative Strompreise.
Informationen rund um Ihren Vertrag und die Abrechnung
Der dynamische Tarif bietet Ihnen maximale Flexibilität. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Zudem haben Sie die Möglichkeit, monatlich zu kündigen.
Ihre erste Rechnung erhalten Sie 12 Monate nach Beginn der Belieferung. Wenn Sie das Vertragsverhältnis vorher beenden, dann erhalten Sie eine Schlussrechnung nach Lieferende.
Die erste Rechnung schicken wir Ihnen 12 Monate nach Lieferbeginn. In dieser Rechnung wird der vom Netzbetreiber an uns gemeldete Verbrauch über alle Stunden des vergangenen Jahres abgerechnet. Vereinfacht gesagt, führen wir 8760-mal folgende Rechenoperation durch: Verbrauchte Strommenge mal Preis in der entsprechenden Stunde. Daraus bilden wir einen mengengewichteten Börsenpreis für Strom, den Sie auf Ihrer Abrechnung finden. Grundlage dafür ist je nach Messart die Angabe Ihres Netzbetreibers: Haben Sie ein sogenanntes intelligentes Messsystem (auch Smart Meter genannt), wurde Ihr Verbrauch lastgangbasiert gemessen. Wir erhalten eine Verbrauchs-Zeitreihe mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Wird Ihr Strom mit einem herkömmlichen Zähler oder einer digitalen Messeinrichtung gemessen, erhalten wir ein so genanntes Standardlastprofil von Ihrem Netzbetreiber, der den durchschnittlichen Verbrauch aller vergleichbaren Stromkunden beschreibt. Der Abgleich mit Ihrem tatsächlichen Zählerstand erfolgt dann mit der Jahres- oder Schlussrechnung spätestens nach 12 Monaten.
Über das Jahr verteilt verbrauchen Sie unterschiedlich viel Strom. Im Sommer eher wenig, im Winter eher viel. Bisher haben Stromversorger diese Hochs und Tiefs für Ihre Kunden mit Hilfe der Abschlagszahlung ausgeglichen. Bei einer monatlichen Abrechnung würden entsprechend in den Wintermonaten teilweise sehr hohe Rechnungsbeträge anfallen. Da aber nach wie vor die wenigsten Kunden die Vorteile eines Smart Meters nutzen können, haben wir entschieden, Ihnen auch im dynamischen Tarif einen festen monatlichen Abschlag anzubieten. Wir kombinieren damit die Vorteile eines dynamischen Tarifs mit den Vorteilen eines Festpreistarifs: Verlässliche monatliche Abschläge und die Abrechnung nach dem tatsächlichen Börsenpreis für Strom.
Nein. Wir werden Sie einmal am Anfang und einmal am Ende der Belieferung nach Ihrem Zählerstand fragen. Dazwischen erhalten wir vom Netzbetreiber Ihre Verbrauchsdaten, bzw. das für Sie passende Standardlastprofil. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis dieser Werte am Ende der Abrechnungsperiode.
Im dynamischen Tarif ist für die Abrechnung in jedem Fall der durch den Netzbetreiber an uns gemeldete Verbrauch ausschlaggebend. Das kann sowohl das sogenannte „Standardlastprofil“ sein, welches er uns zusammen mit Ihrem Verbrauch für den Abrechnungszeitraum zukommen lässt – oder ihr tatsächlicher „Lastgang“ – also eine Aufstellung, wie viel Strom Sie genau in welcher Viertelstunde verbraucht haben.
Im ersten Jahr legen wir Ihren Abschlag basierend auf Ihren Angaben zum Verbrauch fest. Mit jeder Rechnung erfolgt dann eine Anpassung des Abschlags auf Basis der aktualisierten Verbrauchswerte.
Dazwischen ist eine Anpassung, etwa basierend auf steigenden oder sinkenden Börsenpreisen nur dann sinnvoll, wenn sich die Verbrauchssituation in Ihrem Haushalt erheblich verändert hat: Wenn Sie z.B. neu ein Elektroauto über den Hauszähler laden oder Sie Ihre Gasheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht haben. Dann rufen Sie uns bitte an. Wir schätzen gemeinsam, wie sich die Neuerung auf Ihren Jahresverbrauch und damit ihren monatlichen Abschlag auswirken könnte.
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